Motorrad/ B196 - 2015 lenovo

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Motorrad/ B196


B 196

                


Welche Voraussetzungen für den Führerschein B196 muss ich mitbringen?

Du musst:
•seit mindestens fünf Jahren die Fahrerlaubnisklasse B besitzen
•das Mindestalter von 25 Jahren erreicht haben und
•eine theoretische und praktische Schulung im Umfang von mindestens 13,5 Zeitstunden (9 Unterrichtseinheiten zu 90 Minuten) absolviert haben, deren erfolgreicher Abschlussvon einer Fahrlehrerin/einem Fahrlehrer bestätigt wurde.







Prüfung: Es ist keine theoretische oder praktische Prüfung notwendig!
Nach der Fahrerschulung gehen Sie mit der Bescheinigung sowie einem biometrischen Lichtbild, Personalausweis und Führerschein in die Führerscheinstelle – hier wird eine Gebühr berechnet (darin enthalten ist die Eintragung der Schlüsselzahl 196, der neue Führerschein und eine vorläufige Fahrberechtigung).








Die Berechtigung wird durch die Eintragung der Schlüsselzahl 196 im Führerschein dokumentiert. Nach Eintragung der Schlüsselzahl 196 im Führerschein dürfen dann Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt, geführt werden.

Die Fahrerlaubnis der Klasse B mit der Schlüsselzahl 196 berechtigt nur zum Führen der entsprechenden Fahrzeuge im Inland.

Eine Aufstiegsprüfung auf die Klasse A2 und A ist nicht möglich.

Es ist kein Erste-Hilfe-Schein und Sehtest nötig.

 
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