Fahrschule Weiand


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Begleitetes Fahren 17

Infos/News

Begleitetes Fahren ab 17
Folgende Bedingungen müssen für die Teilnahme am "Begleitetes Fahren ab 17" erfüllt werden:

Zustimmung der Erziehungsberechtigten:

zur Teilnahme am Begleiteten Fahren und
zu den Begleitpersonen
Die Begleiter müssen schriftlich bestätigen, dass sie über ihre Aufgaben und Rolle informiert sind
Mit 16 ½ zur Fahrschule / Beginn der Ausbildung:

hierbei muss bei den Führerscheinstellen ein Antrag auf Teilnahme am Modellversuch gestellt werden
Erwerb der Fahrerlaubnisklassen B sowie BE möglich
Bestehen der Fahrerlaubnisprüfung:

Aushändigung der Prüfungsbescheinigung

Beginn der Probezeit 2 Jahre
Beginn des Begleiteten Fahrens
Fahren in Begleitung bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres:

Fahranfänger sind verantwortliche Fahrzeugführer
die Prüfungsbescheinigung und der Personalausweis sind mitzuführen
es darf nur mit zugelassener Begleitperson gefahren werden und nur innerhalb Deutschlands
Fahranfänger sind verantwortlich für die Einhaltung der Auflagen (auch die der Begleitperson)
3 Monate nach dem 18. Lebensjahr erlischt die Gültigkeit der Prüfungsbescheinigung
Bei einem Verstoß gegen die Auflagen erfolgt:

Widerruf der Fahrerlaubnis
50 € Bußgeld
1 Punkt-Eintrag im VZR
Für eine Neuerteilung ist der Nachweis der Teilnahme an einem Aufbauseminar erforderlich.
Ab 18: Aushändigung des beantragten Kartenführerscheins
Die Begleitperson muss folgende Voraussetzungen erfüllen:

Vollendung des 30. Lebensjahres
mindestens seit 5 Jahren (ununterbrochen) im Besitz der Fahrerlaubnis B (alt 3)
nicht mehr als 3 Punkte im Verkehrszentralregister zum Zeitpunkt der Erteilung der Prüfungsbescheinigung
darf nicht begleiten, wenn die Grenzwerte (0,25 mg/l bzw. 0,5 Promille) im Hinblick auf Alkoholgenuss überschritten bzw. wenn die begleitende Person unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln steht
Die Anzahl der Begleitpersonen ist nicht limitiert
Aufgaben der Begleiter:

der Führerschein muss mitgeführt werden
die Begleiter sind nicht Fahrzeugführer sondern Beifahrer
sie sind nicht "Ausbilder" oder "Hilfsfahrlehrer" sondern Ansprechpartner und Helfer in schwierigen Situationen
sie akzeptieren den Fahrer als verantwortlichen Fahrzeugführer
sie beraten, geben Tipps und Hinweise zum Erlernen einer sicheren Fahrweise
sie sind Kommunikationspartner für den Fahrer während der Fahrt und danach
sie beraten den Fahrer bezüglich sinnvoller Strecken
sie üben mäßigenden Einfluss auf den Fahrer in Belastungs- und Konfliktsituationen aus
sie vermitteln Sicherheit

Fahren im Ausland mit FE 17.
Es wird daher die
österreichische vorgezogene Lenkberechtigung (L17) der Führerscheinklasse B auch in Deutschland anerkannt. Umgekehrt ist es auch erlaubt, in Österreich mit der deutschen Lenkberechtigung BF17 zu fahren.

Keine sonstigen Länder bekannt.


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